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1. Zoll, Ausfuhr und Einfuhr
Im Falle einer genehmigungspflichtigen Ausfuhr hat der Absender unverzüglich Kazpost GmbH vor dem Versand über den Umstand der Genehmigungspflicht sowie über den Inhalt der Genehmigung – soweit für Kazpost GmbH relevant – zu informieren. Kazpost GMBH ist zum Zwecke der Durchführung der Beförderung für den Absender berechtigt, auf der Grundlage offensichtlicher Fakten oder vom Absender zur Verfügung gestellter Informationen im Namen des Absenders: den Frachtbrief zu vervollständigen, Produkt- und Leistungs-Codes zu ergänzen sowie gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen erforderliche Steuern und Zölle zu zahlen; zu Zollzwecken als Spediteur des Absenders sowie ausschließlich zum Zwecke der Bestimmung eines Zollabwicklers für die Zollanmeldung und -abfertigung beim Import als Empfänger aufzutreten und auf Weisung einer Person, die Kazpost GmbH als bevollmächtigt erachten darf, die Sendung zu dem Einfuhrbevollmächtigten des Empfängers oder zu einer anderen Adresse umzuleiten.
2. Von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen
Von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen, deren Inhalt von der zuständigen Behörde oder anderen Organisation als Gefahrgut (oder als verbotener oder nur unter Auflagen zulässiger Sendungsinhalt eingestuft ist; oder deren Beförderung gegen Aus- oder Einfuhrbestimmungen verstößt (solche können auf deutschen, ausländischen, internationalen, devisenrechtlichen oder anderen Vorschriften beruhen); oder deren Inhalt Kazpost GmbH aus Sicherheits- oder rechtlichen Gründen nicht befördern kann (ausgeschlossen sind insbesondere die folgenden Gegenstände: Tiere, Gold- und Silberbarren, Bargeld, Inhaberpapiere, Edelmetalle und -steine, Waffen, Feuerwaffen, Teile davon und Munition, menschliche Überreste, Pornographie und illegale Betäubungsmittel/Drogen).
2.1 Als Gefahrgut gelten grundsätzlich Inhalte
Kazpost GmbH befördert grundsätzlich keine Produkte, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen. Als Gefahrgut gelten grundsätzlich Inhalte von Sendungen, die explosive, gasförmige, entzündbare, ansteckungsgefährliche, giftige, ätzende, umweltgefährdende, radioaktive oder andere gefährliche Eigenschaften oder Aggregatzustände im Sinne des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR; Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route) haben.
3. Auslieferung und Auslieferungshindernisse
Sendungen können nicht an Postfächer oder kodierte Adressen ausgeliefert werden. Sendungen werden an die vom Absender angegebene Empfängeradresse ausgeliefert, allerdings nicht notwendigerweise an den angegebenen Empfänger persönlich. Verweigert der Empfänger die Annahme, ist die Sendung von der Beförderung ausgeschlossen oder wurde die Sendung aus Zollgründen unterbewertet oder kann der Empfänger nicht angemessen ermittelt werden, so ist Kazpost GmbH verpflichtet, sich dem Empfänger darüber in Kenntnis zu setzen. Im Falle eine Rückbeförderung, trägt dem Absender die Kosten der Rückbeförderung. Wird die Sendung zugestellt, so dient als Nachweis der Zustellung ein Nachweis mit Unterschrift und Personaldaten des Empfängers.
4. Recht, Sendungen zu öffnen
Kazpost GmbH ist berechtigt, Sendungen zu überprüfen und sie bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu öffnen. Insbesondere ist Kazpost GmbH berechtigt, Sendungen stichprobenartig zu öffnen, um zu prüfen, ob eine Sendung gemäß Artikel 2 von der Beförderung ausgeschlossen ist, und eine Sendung zu öffnen, wenn der Verdacht besteht, dass die Sendung, obgleich der Absender den Inhalt anders bezeichnet hat, gemäß Artikel 2 von der Beförderung ausgeschlossen ist.
5. Beförderungskosten und Rechnungsstellung
Die Beförderungskosten von Kazpost GmbH werden auf der Grundlage des tatsächlichen Gewichts berechnet. Zur Überprüfung dieser Berechnung ist es Kazpost GmbH vorbehalten, die Sendung nachzuwiegen. Der Absender haftet Kazpost GmbH gegenüber für sämtliche Beförderungskosten, Lagerkosten, Zölle und Steuern, die für die Beförderungsleistung von Kazpost GmbH anfallen oder die Kazpost GmbH im Interesse des Absenders oder des Empfängers oder eines Dritten entstehen, sowie für die Freistellung bzw. Erstattung hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Geldstrafen und Kosten, die entstehen, weil die Sendung gemäß Artikel 2 von der Beförderung ausgeschlossen ist.
6. Haftung von Kazpost GmbH
Die Haftung von Kazpost GmbH ist streng auf unmittelbare Schäden und auf die in diesem Artikel 6 festgelegten Haftungsgrenzen pro Kilogramm begrenzt. Alle anderen Schäden (insbesondere entgangener Gewinn, Zinsverluste, entgangene Geschäftsabschlüsse) sind von der Haftung ausgeschlossen. Auch wenn Kazpost GmbH auf das Risiko eines solchen Schadens vor oder nach Annahme der Sendung aufmerksam gemacht wurde, gilt der Haftungsausschluss. Vorbehaltlich der Artikel 7 bis 11 ist die Haftung von Kazpost GmbH für Verlust oder Beschädigung einer beförderten Sendung von 4,50 € für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Sendung begrenzt. Alle Forderungen hinsichtlich einer Sendung können nur als ein einheitlicher Anspruch geltend gemacht werden; mit Regulierung dieses einen Anspruchs sind alle Schäden im Zusammenhang mit der Sendung abgegolten.
7. Fristen für Ansprüche
Alle Ansprüche müssen bei Kazpost GmbH innerhalb von 60 Tagen nach dem Zeitpunkt der Sendungsannahme durch Kazpost GmbH schriftlich geltend gemacht werden. Anderenfalls besteht keinerlei Haftung von Kazpost GmbH.
8. Unverbindlichkeit von Transitzeiten/Sendungsverzögerungen
Von Kazpost GmbH angegebene Transitzeiten sind keine verbindlichen Lieferfristen, sondern durchschnittliche Erfahrungswerte. Kazpost GmbH haftet nicht für Schäden oder Verlust infolge von Sendungsverzögerungen.
9. Kazpost GmbH nicht zurechenbare Umstände
Kazpost GmbH haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Kazpost GmbH nicht zurechenbaren Umständen entstehen. Als solche Umstände gelten insbesondere: höhere Gewalt (z. B. Erdbeben, Zyklon, Sturm, Flut, Nebel, Krieg, Flugzeugunglück, Embargo); Beschaffenheit der Sendung; Aufruhr und Unruhen; jede Handlung oder Unterlassung einer Person, die weder in den Diensten von Kazpost GmbH steht noch Erfüllungsgehilfe von Kazpost GmbH ist (z. B.: Absender, Empfänger, dritte Partei, Zoll- oder andere Beamte); Arbeitskampf; elektrische oder magnetische Schäden an oder Löschung von elektronischen oder fotografischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen.
10. Zusicherungen und Haftung des Absenders
Alle durch den Absender oder seine Vertreter gemachten Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß, der Absender oder sein Bevollmächtigter hat die Rechnung bezahlt, und diese Allgemeinen Transportbedingungen begründen bindende und einklagbare Verpflichtungen des Absenders. Der Absender sichert zu, dass die vorstehenden Anforderungen erfüllt sind.
11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Transportbedingungen unterliegen dem Recht des Abgangslandes der Sendung. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hannover
12. Salvatoresche Klausel
Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Transportbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Transportbedingungen davon nicht beeinflusst.
Stand: 01.01.2018
Kazpost GmbH, Hans-Böckler-Straße 17, 30851 Langenhagen